Kosten einer Psychotherapie
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den Kosten.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie benötigen für eine Therapieaufnahme keine Überweisung durch Ihren Arzt. Sie können direkt einen Termin zu einem Erstgespräch mit mir vereinbaren. Bringen Sie dazu einfach Ihre Versichertenkarte mit. Im Laufe der probatorischen Sitzungen bereiten wir gemeinsam den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse vor. Für diesen Antrag benötigen Sie dann den sogenannten Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder eines anderen Arztes Ihrer Wahl.
Privat Versicherte
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherung ist in der Regel problemlos möglich.
In seltenen Fällen gibt es Tarife, die Psychotherapie ausschließen oder einschränken. Auch ist der gewährte Leistungsumfang in jedem Tarif unterschiedlich.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor dem Erstgespräch bei Ihrer privaten Krankenkasse über die für Sie maßgeblichen Regelungen bei der Inanspruchnahme einer ambulanten Psychotherapie.
Beihilfeberechtigte
Die Beantragung für Beihilfeberechtigte ist in der Regel problemlos. Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Kommt es dann zu einer regulären Therapieaufnahme, ist ein Antrag auf Kostenübernahme durch den Psychotherapeuten erforderlich. Ergänzt wird dieser durch einen sogenannten Konsiliarbericht eines Arztes Ihrer Wahl, in der Regel durch den Hausarzt.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie eine Therapie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Bei Selbstzahlern gibt es keine Anträge an Krankenkassen oder Berichte von beteiligten Ärzten. Die Tatsache, dass Sie eine Therapie aufgenommen haben, sowie die Gründe dafür sind allein Thema zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten. Bisweilen kann das bei privat Versicherten von Vorteil sein, etwa wenn eine Gesundheitsprüfung im Rahmen eines Tarifwechsels ansteht.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), aktuell € 92,50 pro Therapiestunde. Im Einzelfall kann auch ein davon abweichendes Honorar besprochen werden.